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Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.

peterson / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

1. Audioaufnahmen
Wie jeder weiß, kann man sich mit einem Kassettenrecorder oder anderen Geräten von Radio/Fernsehen/Internet Musik aufzeichnen und das ist völlig legal für den Privatgebrauch.

2. Filmaufnahmen
Auch hier ist es möglich, mit Video-Rrecorder, DVD-Recorder oder Festplatte Sendungen mitzuschneiden und auch das ist legal, solange man das privat verwendet.

3. Filme aus dem Internet
Hier bin ich mir nicht so sicher, weil man immer wieder von Anwaltsschreiben liest, wo Leute zur Kasse gebeten werden. Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, von Tauschbörsen Filme zu ziehen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir bei Google oder woanders eine Flash-Datei runterlade und sie privat gebrauche.

Speziell meine ich Dinge, die mal in öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet wurden und Ausschnitte aus Ratgebersendungen wie plusminus, WiSo oder ähnlichen Quellen sind.

Ich habe mir ein 20 Minuten Flash-Video angeschaut, welches vom 11.09.2001 handelt.
Das wurde mal im WDR ausgestrahlt.
Hier mal der Link, um das besser zu beurteilen:

http://video.google.com/videoplay?docid=-2159492340370566087#

Ich wäre für fundierte Antworten dankbar.

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mawe2 Nick3110 „zu dem Thema kann ich dir eine Aussage von einem Anwalt mitteilen: Das...“
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Ich betriebe kein Filesharing - habe keinen Bedarf dafür und deswegen auch keine Erfahrung.

Das Runterladen ist nicht das Problem und auch nicht kriminell, daß Problem bei den Tauschörsen ist aber, wenn du dir was Runterlädst gibst du ja zugleich frei das es auch als UPLOAD läuft. Genau dann! wenn dann einer dieses oder jenes bei DIR runterlädt ab diesem Moment ist es strafrechtlich und kann verfolgt werden.

Ich habe auch schon öfters gehört, dass eben genau der UPLOAD das juristische Problem bei der Sache ist.

Das bringt mich zu folgender Idee: Was passiert eigentlich, wenn ich selbst lediglich urheberrechtlich unproblematische Stücke zum Upload anbiete?

Ich kann doch z.B. selbst komponierte, gespielte, produzierte Musik zum Upload bereitstellen oder Stücke, die inzwischen frei kopiert werden dürfen. Auch "technische" Geräusche oder Klänge aus der Natur kann ich aufzeichnen und frei verteilen.

Wie sieht es jetzt mit der Benutzung von Filesharing-Systemen aus? Bin ich dann auf der juristisch sicheren Seite?

Gruß, mawe2

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