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Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.

peterson / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

1. Audioaufnahmen
Wie jeder weiß, kann man sich mit einem Kassettenrecorder oder anderen Geräten von Radio/Fernsehen/Internet Musik aufzeichnen und das ist völlig legal für den Privatgebrauch.

2. Filmaufnahmen
Auch hier ist es möglich, mit Video-Rrecorder, DVD-Recorder oder Festplatte Sendungen mitzuschneiden und auch das ist legal, solange man das privat verwendet.

3. Filme aus dem Internet
Hier bin ich mir nicht so sicher, weil man immer wieder von Anwaltsschreiben liest, wo Leute zur Kasse gebeten werden. Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, von Tauschbörsen Filme zu ziehen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir bei Google oder woanders eine Flash-Datei runterlade und sie privat gebrauche.

Speziell meine ich Dinge, die mal in öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet wurden und Ausschnitte aus Ratgebersendungen wie plusminus, WiSo oder ähnlichen Quellen sind.

Ich habe mir ein 20 Minuten Flash-Video angeschaut, welches vom 11.09.2001 handelt.
Das wurde mal im WDR ausgestrahlt.
Hier mal der Link, um das besser zu beurteilen:

http://video.google.com/videoplay?docid=-2159492340370566087#

Ich wäre für fundierte Antworten dankbar.

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bei youtube ist es afaik legal, oder zumindest kein Straftatbestand(evtl. ein ziviler verstoß, wegen den AGB's) da man bei youtube nicht von einer offensichtlich illegalen Quelle ausgehen kann.

Bei streaming seiten die evtl. eher eine mieseren Ruf haben, und viele Filme schon anbieten während sie in Kino laufen wird diese Argumentation schon schwerer wobei das bloße angucken des Streams strafrechtlich zumindest nicht verfolgt wird(da müßte man vorher klären ob das zwischenspeichern in RAM ein speichern ist).

Das ist zumindest mein Wissenstand, aber evtl. korregiert mich ja noch jemand.

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