Liebe Kollegen,
gerade auf der IWB gelesen - http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/Handel/EU-kippt-40-Euro-Klausel-fuer-Retouren-Deutsche-Verbraucher-tragen-Ruecksendekosten-kuenftig-selbst-57779.html - ich zitiere mal die m.M.n. 2 interessantesten Punkte:
Die 40-Euro-Klausel für Rücksendungen, die besagt, dass Kunden Waren über einen Bestellwert von 40 Euro kostenlos zurücksenden dürfen, wird gestrichen. Stattdessen können Webhändler die Rücksendekosten bei vorheriger Information dem Verbraucher vertraglich auferlegen.
und weiter:
Darüber hinaus tritt die umstrittene Buttonlösung europaweit in Kraft. Sie besagt, dass Verbraucher nur dann an Online-Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen gebunden sind, wenn sie eindeutig bestätigen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung erwerben.
Man darf gespannt sein - zum einen, wie robust die Geschäftsmodelle mancher Anbieter dann sein werden, zum anderen, ob echte Abzocker von Ihrem Treiben abgehalten werden können.
BG,
Bergi2002
Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge
Die 40-Euro-Klausel für Rücksendungen, die besagt, dass Kunden Waren über einen Bestellwert von 40 Euro kostenlos zurücksenden dürfen, wird gestrichen.
Ich fand die Regelung den Händlern gegenüber schon immer unfair.
Was kann der Händler dafür, wenn sich der Kunde was falsches bestellt?
Ist in meinen Augen nur gerecht, dass der Kunde für den Rücktransport zu sorgen hat,
wenn er vom Widerrufsrecht gebrauch machen will.
wenn sie eindeutig bestätigen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung erwerben
Das ist wieder Definitionssache was eindeutig ist. Bisher musste man bei den diversen Abofallen,
ja auch meist die AGB bestätigen. Die hat sich halt kaum jemand durchgelesen.
Hoffe abe auch das die Abo Abzocker dadurch weniger werden.
cu swiftgoon
Ich fand die Regelung den Händlern gegenüber schon immer unfair.
Was kann der Händler dafür, wenn sich der Kunde was falsches bestellt?
Ist in meinen Augen nur gerecht, dass der Kunde für den Rücktransport zu sorgen hat,
wenn er vom Widerrufsrecht gebrauch machen will.
wenn sie eindeutig bestätigen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung erwerben
Das ist wieder Definitionssache was eindeutig ist. Bisher musste man bei den diversen Abofallen,
ja auch meist die AGB bestätigen. Die hat sich halt kaum jemand durchgelesen.
Hoffe abe auch das die Abo Abzocker dadurch weniger werden.
cu swiftgoon