Liebe Kollegen,
gerade auf der IWB gelesen - http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/Handel/EU-kippt-40-Euro-Klausel-fuer-Retouren-Deutsche-Verbraucher-tragen-Ruecksendekosten-kuenftig-selbst-57779.html - ich zitiere mal die m.M.n. 2 interessantesten Punkte:
Die 40-Euro-Klausel für Rücksendungen, die besagt, dass Kunden Waren über einen Bestellwert von 40 Euro kostenlos zurücksenden dürfen, wird gestrichen. Stattdessen können Webhändler die Rücksendekosten bei vorheriger Information dem Verbraucher vertraglich auferlegen.
und weiter:
Darüber hinaus tritt die umstrittene Buttonlösung europaweit in Kraft. Sie besagt, dass Verbraucher nur dann an Online-Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen gebunden sind, wenn sie eindeutig bestätigen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung erwerben.
Man darf gespannt sein - zum einen, wie robust die Geschäftsmodelle mancher Anbieter dann sein werden, zum anderen, ob echte Abzocker von Ihrem Treiben abgehalten werden können.
BG,
Bergi2002
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Hallo,
geht das an?. Verurteilt wurde er trotzdem, mit dem Argument die Log-Datei könnte ja manipuliert sein.
Dann würde jeder, aber wirklich jeder Besitzer eines PC hilflos einem Unrechturteil ausgeliefert sein.
Da würde nur helfen es trifft mal einen Minister oder Richter um da eine wirklich gerechte Urteilsfindung mittels wahrer Überprüfbarkeit gegen Abmahnwelle zu schaffen.
Früher hieß es mal "Unrecht Gut gedeiht nicht gut" doch das ist wohl Geschichte.
Gruß
Manfred