Liebe Kollegen,
gerade auf der IWB gelesen - http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/Handel/EU-kippt-40-Euro-Klausel-fuer-Retouren-Deutsche-Verbraucher-tragen-Ruecksendekosten-kuenftig-selbst-57779.html - ich zitiere mal die m.M.n. 2 interessantesten Punkte:
Die 40-Euro-Klausel für Rücksendungen, die besagt, dass Kunden Waren über einen Bestellwert von 40 Euro kostenlos zurücksenden dürfen, wird gestrichen. Stattdessen können Webhändler die Rücksendekosten bei vorheriger Information dem Verbraucher vertraglich auferlegen.
und weiter:
Darüber hinaus tritt die umstrittene Buttonlösung europaweit in Kraft. Sie besagt, dass Verbraucher nur dann an Online-Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen gebunden sind, wenn sie eindeutig bestätigen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung erwerben.
Man darf gespannt sein - zum einen, wie robust die Geschäftsmodelle mancher Anbieter dann sein werden, zum anderen, ob echte Abzocker von Ihrem Treiben abgehalten werden können.
BG,
Bergi2002
Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge
Nur warum sollte die Beweislast ausgerechnet beim schwächeren Vertragspartner, dem Kunden liegen?
Stichwort Abmahnungen durch Handlanger der Medienindustrie. Da wird auch einfach behauptet man habe die IP geloggt und fertig. Ob das dabei genutzte Verfahren schlüssig und zuverlässig ist, wurde nie wirklich unabhängig überprüft. Aber die Gerichte neigen trotzdem dazu es zu glauben und schon steht man vor dem Problem seine Unschuld beweisen zu müssen - was man i.d.R. nicht kann.
In der ct' wurde mal berichtet, dass ein Beklagter anhand der Log-Datei seines Routers beweisen konnte, dass er die IP gar nicht hatte. Verurteilt wurde er trotzdem, mit dem Argument die Log-Datei könnte ja manipuliert sein.
Stichwort Abmahnungen durch Handlanger der Medienindustrie. Da wird auch einfach behauptet man habe die IP geloggt und fertig. Ob das dabei genutzte Verfahren schlüssig und zuverlässig ist, wurde nie wirklich unabhängig überprüft. Aber die Gerichte neigen trotzdem dazu es zu glauben und schon steht man vor dem Problem seine Unschuld beweisen zu müssen - was man i.d.R. nicht kann.
In der ct' wurde mal berichtet, dass ein Beklagter anhand der Log-Datei seines Routers beweisen konnte, dass er die IP gar nicht hatte. Verurteilt wurde er trotzdem, mit dem Argument die Log-Datei könnte ja manipuliert sein.