Liebe Kollegen,
gerade auf der IWB gelesen - http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/Handel/EU-kippt-40-Euro-Klausel-fuer-Retouren-Deutsche-Verbraucher-tragen-Ruecksendekosten-kuenftig-selbst-57779.html - ich zitiere mal die m.M.n. 2 interessantesten Punkte:
Die 40-Euro-Klausel für Rücksendungen, die besagt, dass Kunden Waren über einen Bestellwert von 40 Euro kostenlos zurücksenden dürfen, wird gestrichen. Stattdessen können Webhändler die Rücksendekosten bei vorheriger Information dem Verbraucher vertraglich auferlegen.
und weiter:
Darüber hinaus tritt die umstrittene Buttonlösung europaweit in Kraft. Sie besagt, dass Verbraucher nur dann an Online-Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen gebunden sind, wenn sie eindeutig bestätigen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung erwerben.
Man darf gespannt sein - zum einen, wie robust die Geschäftsmodelle mancher Anbieter dann sein werden, zum anderen, ob echte Abzocker von Ihrem Treiben abgehalten werden können.
BG,
Bergi2002
Allgemeines 21.949 Themen, 147.863 Beiträge
Nur warum sollte die Beweislast ausgerechnet beim schwächeren Vertragspartner, dem Kunden liegen?
Eine vernünftige Rechtsprechung sähe für mich so aus, dass man in solchem Fall sagt, Aussage steht gegen Aussage - dann könnte man den Kunden nicht zur Zahlung verdonnern.
CU
Olaf