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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Lest selber: Klick

Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
Prosseco neanderix „ Tja, ich auch nicht. Ich würde nur zugern wissen, wieso das nacvh meinung der...“
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Nach § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marke alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies sind insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, - dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen. Die bekanntesten Markenformen sind: Wortmarken Bildmarken, Wort-/Bildmarken dreidimensionale Marken Hörmarken (akustische Zeichen) Kennfadenmarke sonstige Markenformen, wie Farbmarken, Positionsmarken Die Aufzählung des § 3 Marken ist nicht abschließend, so dass dem Markenschutz grundsätzlich auch neue Markenformen zugänglich sind. In jüngster Vergangenheit wurde in diesem Zusammenhang etwa sogar die Schutzfähigkeit von Riechmarken diskutiert.

Gruss
Sascha

Das ist keine Signatur. Sondern ich putz hier nur
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