Lest selber: Klick
Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...
Gruß
K.-H.
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Nach § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marke alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies sind insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, - dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen. Die bekanntesten Markenformen sind: Wortmarken Bildmarken, Wort-/Bildmarken dreidimensionale Marken Hörmarken (akustische Zeichen) Kennfadenmarke sonstige Markenformen, wie Farbmarken, Positionsmarken Die Aufzählung des § 3 Marken ist nicht abschließend, so dass dem Markenschutz grundsätzlich auch neue Markenformen zugänglich sind. In jüngster Vergangenheit wurde in diesem Zusammenhang etwa sogar die Schutzfähigkeit von Riechmarken diskutiert.
Gruss
Sascha
Gruss
Sascha