Lest selber: Klick
Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...
Gruß
K.-H.
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Irgendwie drehen wir uns hier im Kreis....
Genau. Das Urteil bezieht sich auf einen gewerblichen Händler, der das beschriebene Geschäftsmodell (CD aus dem einen OEM-Paket mit COA aus einem anderen Paket koppeln und verkaufen) betrieben hat.
Selbstverständlich kannst Du Dir eine CD ausleihen oder kaufen und Dein ordnungsgemäß lizenziertes Windows neu installieren. Es steht doch in dem Urteil nirgendwo, dass das verboten sein soll.
Ein Gerichtsurteil ist kein Gesetz! Das Urteil bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall - mehr nicht. Ein Gesetz gilt allgemein.
Na ja, gut, das ich mit so einem Mist (dank Linux) nichts zu tun habe! :-))
Dann ist doch alles OK.
Außer, Du benutzt / kopierst unter Umgehung der Lizenzbestimmungen und unter Missachtung des Markenrechts irgendwelche Linux-Software und verkaufst die dann gewerbsmäßig. Dann wirst Du mit den Rechteinhabern sicherlich ähnlichen Ärger kriegen wie in diesem beschriebenen Beispiel.
Gruß, mawe2
Genau. Das Urteil bezieht sich auf einen gewerblichen Händler, der das beschriebene Geschäftsmodell (CD aus dem einen OEM-Paket mit COA aus einem anderen Paket koppeln und verkaufen) betrieben hat.
Selbstverständlich kannst Du Dir eine CD ausleihen oder kaufen und Dein ordnungsgemäß lizenziertes Windows neu installieren. Es steht doch in dem Urteil nirgendwo, dass das verboten sein soll.
Ein Gerichtsurteil ist kein Gesetz! Das Urteil bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall - mehr nicht. Ein Gesetz gilt allgemein.
Na ja, gut, das ich mit so einem Mist (dank Linux) nichts zu tun habe! :-))
Dann ist doch alles OK.
Außer, Du benutzt / kopierst unter Umgehung der Lizenzbestimmungen und unter Missachtung des Markenrechts irgendwelche Linux-Software und verkaufst die dann gewerbsmäßig. Dann wirst Du mit den Rechteinhabern sicherlich ähnlichen Ärger kriegen wie in diesem beschriebenen Beispiel.
Gruß, mawe2