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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Lest selber: Klick

Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
bilibi Prosseco „BLOEDSINN bilibi. Weil wenn jamnd ein Schluessel verliert. Wird auch geklaut....“
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Wieso BLÖDSINN?

Du als Otto Normalverbraucher kannst gerne weiter bei E... deinen Code kaufen und verwenden. Wärst du nun Händler und willst den Code auf deinen z.b. bei E... zu verkaufenden Computern mit verkaufen, mußt du Lizenz bezahlen.

Hier der Text leicht und verständlich aus den Aachener Nachrichten vom 07.10.11.

Karlsruhe. Der Softwarehersteller Microsoft hat sich vor dem Bundesgerichtshof gegen einen Zwischenhändler durchgesetzt, der mit gebrauchten Computern handelt.
Er muss künftig Lizenzgebühren zahlen, wenn er gebrauchte Microsoft-Programme auf Computer aufspielt. Die obersten Richter bestätigten damit am Donnerstag in Karlsruhe die Entscheidung der Vorinstanzen (Az.: I ZR 6/10 ).

Der Computerhändler hatte von Firmen sowohl alte Computer aufgekauft als auch die Sicherungs-CDs mit Programmen von Microsoft. Diese Recovery-CDs sind an einen Computer gebunden, auf dem auch das Echtheitszertifikat angebracht ist. Der Händler löste die Zertifikate ab und kombinierte die Software mit anderer Rechnern, die er dann verkaufte. Damit verletzte er laut Urteil die Markenrechte von Microsoft. Mit der Übertragung des Zertifikats habe er vorgetäuscht, dass Microsoft die Verbindung zwischen Rechner und Software genehmigt habe und dafür die Gewähr übernehme. Dies sei jedoch nicht der Fall.

Und hier noch der Link zur Meldung
http://www.an-online.de/news/computer-detail-an/1834351/Microsoft-setzt-Zwischenhaendler-Grenzen

Deo Fretus Erumpe
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