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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

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Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
mawe2 Olaf19 „ Sorry, aber langsam kann ich s nicht mehr hören. Das ist heiße Luft und wird...“
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eine Lizenz zum Nachbau des Gerätes erwerbe ich auch nicht.

Von "Nachbau" (also "Nachprogrammieren") war ja auch nicht die Rede.

Und wenn jemand anders damit fährt, kann der nicht wegen Schwarzfahrens belangt werden (ich meine jetzt den nicht-personalisierten Einzelfahrschein aus dem Automaten).

Aber mit der letzten Einschränkung gibst Du ja zu, dass es selbst bei Fahrscheinen schon dieses Problem der personenbezogenen Lizenz gibt. Wenngleich (noch) nicht alle Fahrscheine so funktionieren.

Solange ich nicht die Software heimlich weiterbenutze, sehe ich darin auch nicht das allergeringste Problem.

Solange Microsoft (oder andere) mit Lizenzverstößen und Raubkopien zu tun haben, werden sie versuchen, das weitestgehend zu unterbinden. Ob die Wege immer kundenfreundlich sind, sei mal dahingestellt.

Jedenfalls wird Windows meist als OEM-Lizenz verkauft und da will Microsoft eben sicherstellen, dass beim Weiterverkauf kein Schindluder getrieben wird. Und wenn die OEM-Lizenz über HP vertrieben wird, kann DELL dazu nicht das Echtheitszertifikat liefern - das ist doch ganz simpel und ich verstehe auch nicht, wie die Beklagte annehmen kann, dass solche Mischungen funktionieren.

Wenn ich einen VW kaufe, kann dort auch nicht die Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes für einen Ford greifen!

Wobei sich die Kopplung Datenträger+Echtheitszertifikat (Product Key) sowieso bald erledigt haben dürfte. Denn aktuell kriegt man ja kaum noch zu einem PC eine Windows-DVD dazu!

Ich habe bei den letzten Windows-7-Modellen nur noch den Aufkleber auf dem Gehäuse als Lizenznachweis bekommen. Den allein müsste man ja dann auch weiter verkaufen können und dann spielt die Frage, welche DVD mitverkauft wird, auch keine Rolle mehr.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß, mawe2
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