Lest selber: Klick
Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...
Gruß
K.-H.
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Ich habe den von dem Anwaltskol-
legen veröffentlichten Leitsatz des
BGH mir (nochmal) in Ruhe durchge-
lesen.
Der Sachverhalt war danach der ge-
werbsmäßige Weiterverkauf von Recovery-CD's, denen das vordem
am PC angebrachte Piktogramm von
MS (Beispiel: Windows Vista) von
dort (anscheinend abgelöst) und der
jeweiligen Recovery-CD durch den
Händler beigefügt worden war.
Hier muß man jedoch auch zur Kenntnis nehmen, daß (auch) das Piktogramm die zwei kleinen Buchstaben "TM" (für Trademark)
aufweist.
Nach § 2 Absatz 1, Ziffer 1 des
Gesetzes über das Urheberrecht
und verwandte Schutzrechte ist
(u.a.) auch ein Computerprogramm urheberrecht-
lich geschützt.
Auf meiner Recovery-Disc steht
ausdrücklich:
"Die Software auf dieser DVD ist
nur für die Wiederherstellung des
e r w o r b e n e n Computersystems bestimmt."
Zusätzlich steht auf der DVD auch
noch:
"Vertrieb nur mit einem neuen
Medion PC".
Damit übt MS sein ihm in Deutsch-
land zustehendes Verbreitungs-
recht gem. § 17 UrheberG aus.