Lest selber: Klick
Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...
Gruß
K.-H.
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Auf der verlinkten Seite
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=57791&pos=0&anz=157
steht unter anderem diese Information
"Dabei wurden Datenträger veräußert, die mit Echtheitszertifikaten versehen waren, die ursprünglich nicht aus demselben Paket (Computer mit Sicherungs-CD) stammten."
Und das sieht das Gericht als Verletzung des Markenrechts an.
Gruß, mawe2