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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Lest selber: Klick

Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
mawe2 gelöscht_84526 „ Wie und wo hast du das denn aus dieser Mitteilung herausgelesen? Gruß K.-H.“
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Auf der verlinkten Seite

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=57791&pos=0&anz=157

steht unter anderem diese Information

"Dabei wurden Datenträger veräußert, die mit Echtheitszertifikaten versehen waren, die ursprünglich nicht aus demselben Paket (Computer mit Sicherungs-CD) stammten."

Und das sieht das Gericht als Verletzung des Markenrechts an.

Gruß, mawe2

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