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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

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Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
Olaf19 mawe2 „ War aber eine offiziell im Handel erhältliche Scheibe? Kein Bootleg? Haben die...“
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War aber eine offiziell im Handel erhältliche Scheibe? Kein Bootleg?

Definitiv ja - und definitiv nein. Auf der Rückseite des Inlays steht sogar der Name der kalifornischen Plattenfirma "Cleopatra Records" inkl. vollständiger ladungsfähiger Anschrift in Los Angeles. Gekauft wurde die CD in einem stinknormalen Plattenladen in Hamburg, afair sogar Filiale einer damals größeren Kette in den Neunzigern. Also so etwas in der Art wie Membran oder Soundwind (sind ja leider beide eingegangen).

Haben die da persönlich interveniert? Oder eher deren Verlag, deren Plattenfirma o.ä.

Die haben tatsächlich persönlich interveniert. In der Benachrichtigung von ebay war auch eine Kontaktadresse angegeben, die ich - im Abstand von ca. 2 Wochen - zweimal angeschrieben habe. Mir ging es um eine Klärung des Sachverhalts. Aber für eine Antwort waren die sich bis heute zu schade.

Ich habe meine Konsequenzen gezogen und meine sämtlichen Kraftwerk-CDs bei ebay eingestellt und erfolgreich verkauft. Sollen die sich doch gehackt legen, es gibt genug andere gute Musik.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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