Ja, man darf wieder auf die Seite von SlySoft und auf die dort angepriesenen Programme wie z.B. AnyDVD usw. verlinken. Die Musik-Industrie ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde bzw. dem Versuch einer solchen gegen das sog. Heise-Urteil gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nämlich ab.
Hier geht es zum Bericht bei Heise: Klick. Wer mehr lesen will, der kann das hier ausführlicher machen: Klickediklick.
Meine Meinung: Gut so!
Gruß
K.-H.
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Ich würde das nicht riskieren, das finanzielle Durchhaltevermögen des Heise-Verlages dürfte um einiges höher liegen als das eines Hinz_und_Kunz-Webseitenbetreibers/Bloggers.
Ich wüsste auch gar nicht wozu, alleine der Hinweise (ohne Link) auf solch eine Software sollte fast jedem reichen, das nötige zu finden.
Ich darf Mike da mal Zitieren:
Dabei ging es um die "DVD-Kopiersoftware" Anydvd von Slysoft. Diese Software kann auch zum Umgehen eines Kopierschutzes genutzt werden und ist deshalb aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland verboten.
Wozu da noch einen Link, wer zu blöd ist danach zu googeln, der ist auch zu blöd um auf den Link zu clicken.
Gruß Alois