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Man darf es wieder....

gelöscht_84526 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Ja, man darf wieder auf die Seite von SlySoft und auf die dort angepriesenen Programme wie z.B. AnyDVD usw. verlinken. Die Musik-Industrie ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde bzw. dem Versuch einer solchen gegen das sog. Heise-Urteil gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nämlich ab.

Hier geht es zum Bericht bei Heise: Klick. Wer mehr lesen will, der kann das hier ausführlicher machen: Klickediklick.

Meine Meinung: Gut so!

Gruß
K.-H.

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Maybe gelöscht_23570 „Sehe ich natürlich auch so. Allerdings reicht für mich auch ein Firmenname...“
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Ich wollte aber nur davon warnen, dieses Urteil als Freibrief für munteres verlinken zu verstehen.

Sicherlich vollkommen richtig. Wenn man das zu locker sieht, ist man früher oder später Opfer dieser "Abmahn-Wesen". Wobei es denen weniger um die Einhaltung des Rechts geht, als um den dadurch möglichen Gewinn. Daraus ist eine richtige Branche entstanden.

Mit Rechtssprechung hat das genausowenig zu tun, wie gewaltätige Geldeintreiber.

Wie schaut es eigentlich rechtlich aus, wenn ich nicht zur Firma, oder gar zum Direktdownload verlinke, sondern z.B. den Link einer Google Suche veröffentliche? Das wäre nicht mal eine direkte Angabe, sondern eher ein Fingerzeig in und aufs Telefonbuch!

Gruß
Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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