Ja, man darf wieder auf die Seite von SlySoft und auf die dort angepriesenen Programme wie z.B. AnyDVD usw. verlinken. Die Musik-Industrie ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde bzw. dem Versuch einer solchen gegen das sog. Heise-Urteil gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nämlich ab.
Hier geht es zum Bericht bei Heise: Klick. Wer mehr lesen will, der kann das hier ausführlicher machen: Klickediklick.
Meine Meinung: Gut so!
Gruß
K.-H.
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Freibrief für munteres verlinken zu verstehen.
Das ist es gewiß nicht, eher ein Freibrief für Abmahner, die sich die Dummies greifen!
Das ist es gewiß nicht, eher ein Freibrief für Abmahner, die sich die Dummies greifen!