Ja, man darf wieder auf die Seite von SlySoft und auf die dort angepriesenen Programme wie z.B. AnyDVD usw. verlinken. Die Musik-Industrie ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde bzw. dem Versuch einer solchen gegen das sog. Heise-Urteil gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nämlich ab.
Hier geht es zum Bericht bei Heise: Klick. Wer mehr lesen will, der kann das hier ausführlicher machen: Klickediklick.
Meine Meinung: Gut so!
Gruß
K.-H.
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Mein Thema war, daß man nicht auch noch den letzten Ahnungslosen verwöhnen muß und jedem, der eine geschützte DVD duplizieren will, mit DIREKTLINKS anleiten sollte.
Ich finde einfach, ein Wegweiser ist noch lange keine Aufforderung zur Nutzung. Das Gesetz unterstellt es aber, mit dem Verbot der Verlinkung.
Wollte keineswegs in eine Grundsatzdiskussion zum Kopierschutz einsteigen.
Stimmt wohl, es würde auch nichts bringen! :-(
Von Musik-CDs war in dem Thema eigentlich nicht die Rede, es ging ums Filmkopieren.
Dabei ist aber doch lediglich der digitale Inhalt des Datenträgers der Unterschied.
Gruß
Maybe
Ich finde einfach, ein Wegweiser ist noch lange keine Aufforderung zur Nutzung. Das Gesetz unterstellt es aber, mit dem Verbot der Verlinkung.
Wollte keineswegs in eine Grundsatzdiskussion zum Kopierschutz einsteigen.
Stimmt wohl, es würde auch nichts bringen! :-(
Von Musik-CDs war in dem Thema eigentlich nicht die Rede, es ging ums Filmkopieren.
Dabei ist aber doch lediglich der digitale Inhalt des Datenträgers der Unterschied.
Gruß
Maybe