Ja, man darf wieder auf die Seite von SlySoft und auf die dort angepriesenen Programme wie z.B. AnyDVD usw. verlinken. Die Musik-Industrie ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde bzw. dem Versuch einer solchen gegen das sog. Heise-Urteil gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nämlich ab.
Hier geht es zum Bericht bei Heise: Klick. Wer mehr lesen will, der kann das hier ausführlicher machen: Klickediklick.
Meine Meinung: Gut so!
Gruß
K.-H.
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Sehe ich natürlich auch so.
Allerdings reicht für mich auch ein Firmenname evtl. noch in Verbindung mit einer bestimmten Programmbezeichnung um das zu finden, was da beschrieben wird.
Ich wollte aber nur davon warnen, dieses Urteil als Freibrief für munteres verlinken zu verstehen.
Gruß Alois