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Man darf es wieder....

gelöscht_84526 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Ja, man darf wieder auf die Seite von SlySoft und auf die dort angepriesenen Programme wie z.B. AnyDVD usw. verlinken. Die Musik-Industrie ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde bzw. dem Versuch einer solchen gegen das sog. Heise-Urteil gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nämlich ab.

Hier geht es zum Bericht bei Heise: Klick. Wer mehr lesen will, der kann das hier ausführlicher machen: Klickediklick.

Meine Meinung: Gut so!

Gruß
K.-H.

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Nürnberger gelöscht_84526 „Man darf es wieder....“
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? ? ? Es gibt keinen vernünftigen Grund, auch noch die Ahnungslosesten, die nicht fähig sind, google aufzurufen, zu bemuttern, sodaß auch sie Raubkopien erstellen können. Wir können alle heilfroh sein, wenn es noch etliche Leute gibt, die für ihre Filme bezahlen. Man kriegt ja heute eh die meisten DVDs für 1 bis 10 Euro. Insofern sollte man, wenn Linksetzen nicht mehr strafbar ist, aus EINSICHT und einem gewissen Anstand das unterlassen.

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