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Man darf es wieder....

gelöscht_84526 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Ja, man darf wieder auf die Seite von SlySoft und auf die dort angepriesenen Programme wie z.B. AnyDVD usw. verlinken. Die Musik-Industrie ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde bzw. dem Versuch einer solchen gegen das sog. Heise-Urteil gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nämlich ab.

Hier geht es zum Bericht bei Heise: Klick. Wer mehr lesen will, der kann das hier ausführlicher machen: Klickediklick.

Meine Meinung: Gut so!

Gruß
K.-H.

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Maybe gelöscht_23570 „Ich würde das nicht riskieren, das finanzielle Durchhaltevermögen des...“
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Klar, ist logisch.

Ich finde es dennoch ein wenig befremdlich, wie mit dem Thema "Verlinkung" umgegangen wird.

Den meisten z.B. ist bewusst, dass an Bahnhöfen ein bestimmtes Clientel anwesend ist, um bestimmte (illegale) Ware zu beschaffen. Mache ich mich jetzt strafbar, weil ich den Weg zum Bahnhof erkläre? Und das selbst dann, wenn er mich fragt, woher es bestimmte Waren bekommen kann!

Ein Direktlink auf den Download, das könnte ich noch nachvollziehen. Aber nur auf den Anbieter zu verlinken, soll illegal sein, weil man davon ausgehen kann, dass dieses Produkt bezogen werden soll? Eine Unterstellung ist noch kein Beweis und ein Hinweis keine Aufforderung.

Gruß
Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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