Habe heute in der Zeitung unter der Rubrik "Lesermeinungen" einen Artikel gefunden, wo es eine Pro-Meinung zum Thema Hartz IV gab.
Unter anderem führte der Mensch aus, " was denn schon dabei sein, wenn man erst sein gesamtes eigenes Vermögen (von den Freigrenzen abgesehen) aufbrauchen muss, ehe man Leistungen nach H4 bekommt"
Konstruiere ein Beispiel:
2 Arbeitnehmen A + B .
A arbeite seit 30 Jahren und verdient 2500 € Brutto, ebenso B.
Familienstand ist ähnlich. Das bedueted, diese beiden haben inetwa gleiche Zahlungen an Steuern und Sozialabgaben in den vergangenen 30 Jahren getätigt.
A hat immer bescheiden gelebt und sich ein kleines Vermögen so von 100000 € angelegt.
B hat tolle Reisen gemacht, Raucht, trinkt auch gern mal einen über den Durst und lädt als Wiedergutmachung dafür seine Frau in gute Restaurants ein. Kurzum diese Familie lebt von der Hand in den Mund.
Am Tag X wo beide in die Verlegenheit kämen ALG II zu beziehen, würde B sofort Leistung bekommen und A müsst so erstmal 80000 € von seinen Ersparnissen aufbrauchen.
Wenn A clever ist schafft er diese 80000 € in dem verbleibenden Jahr des Arbeitslosengeldes beiseite (blauer Sack im Kleiderschrank versteckt). Nur selbst da sind die wohl schon dran dies nicht gelten zu lassen. Also man muss nachweisen, wo die Kohle hin ist ?
Nach meiner Meinung wird hier generell der Artikel 3 Abs.1 des Grundgesetzes verletzt. 1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Nur der, der sich was angespart hat ist in dem Fall ungleicher als der der alles bereits ausgegeben hat !
Wie seht ihr das ?
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@Fetzen, zunächst ging es repi in diesem Thread um Ersparnisse im Allgemeinen, nicht um die Altersvorsorge im Besonderen. Dass der Staat die Bürger zwingen will, diese Heilige Kuh zu schlachten, ist in der Tat eine Riesensauerei - war er es doch, der die Bürger unermüdlich darauf hinwies, dass wir alle selbstverständlich immer mehr in die Sozialkassen einzahlen dürfen, uns deswegen aber nicht einbilden sollen, im hohen Alter etwas heraus zu bekommen.
Der Unterschied zwischen einer Altersvorsorge und anderen Geldanlagen ist, dass jene staatlich anerkannt und somit unantastbar ist, d.h. wenn jemand bis über beide Ohren verschuldet ist, dann muss er Haus und Hof und was er noch alles an Ersparnissen besitzt opfern bzw. kann ihm weggepfändet werden - eine "offizielle" Altersvorsorge dagegen (fondsgebundene RV u.Ä.) aber nicht. Nun plötzlich will sich der Staat hieran vergreifen, das ist in der Tat nicht hinnehmbar.
Ich bezog repis Überlegungen aber mehr auf "allgemeine" (d.h. pfändbare) Ersparnisse.
@Xafford, das Arbeitslosengeld ist in der Tat eine Versicherungsleistung und keine Sozialleistung - das ALG 1 wird durch Hartz IV aber auch in keiner Weise angetastet. Dein Beitrag liest sich so, als müsse man sofort die Ersparnisse angreifen nachdem man seinen Job verloren hat und nicht erst nach einem Jahr.
Es stellt sich natürlich die Frage, wie lange das noch so bleibt. Eine Verkürzung der Bezugsdauer von ALG 1 wie auch eine Kürzung des Satzes sind zu befürchten, da abzusehen ist, dass auch in Zukunft immer weniger Beitragszahler eine wachsende Zahl von Leistungsempfängern "durchziehen" muss.
So entsteht eine Gesellschaft, in der alle nur noch unzufrieden sind: Die einen beklagen sich, dass sie von ihrem sauer erarbeiteten Gehalt immer weniger behalten und immer mehr an den Staat abdrücken dürfen - die anderen, weil ihnen ständig Leistungen gekürzt werden, für die sie einmal viel Geld eingezahlt haben. Und schließlich steigt auch unsere Staatsverschuldung weiter an (22 Mrd. Neuverschuldung), obwohl Herr Eichel munter unser Tafelsilber verscheuert...
In diesem Sinne auch von mir "Goodbye Deutschland".
CU
Olaf
Der Unterschied zwischen einer Altersvorsorge und anderen Geldanlagen ist, dass jene staatlich anerkannt und somit unantastbar ist, d.h. wenn jemand bis über beide Ohren verschuldet ist, dann muss er Haus und Hof und was er noch alles an Ersparnissen besitzt opfern bzw. kann ihm weggepfändet werden - eine "offizielle" Altersvorsorge dagegen (fondsgebundene RV u.Ä.) aber nicht. Nun plötzlich will sich der Staat hieran vergreifen, das ist in der Tat nicht hinnehmbar.
Ich bezog repis Überlegungen aber mehr auf "allgemeine" (d.h. pfändbare) Ersparnisse.
@Xafford, das Arbeitslosengeld ist in der Tat eine Versicherungsleistung und keine Sozialleistung - das ALG 1 wird durch Hartz IV aber auch in keiner Weise angetastet. Dein Beitrag liest sich so, als müsse man sofort die Ersparnisse angreifen nachdem man seinen Job verloren hat und nicht erst nach einem Jahr.
Es stellt sich natürlich die Frage, wie lange das noch so bleibt. Eine Verkürzung der Bezugsdauer von ALG 1 wie auch eine Kürzung des Satzes sind zu befürchten, da abzusehen ist, dass auch in Zukunft immer weniger Beitragszahler eine wachsende Zahl von Leistungsempfängern "durchziehen" muss.
So entsteht eine Gesellschaft, in der alle nur noch unzufrieden sind: Die einen beklagen sich, dass sie von ihrem sauer erarbeiteten Gehalt immer weniger behalten und immer mehr an den Staat abdrücken dürfen - die anderen, weil ihnen ständig Leistungen gekürzt werden, für die sie einmal viel Geld eingezahlt haben. Und schließlich steigt auch unsere Staatsverschuldung weiter an (22 Mrd. Neuverschuldung), obwohl Herr Eichel munter unser Tafelsilber verscheuert...
In diesem Sinne auch von mir "Goodbye Deutschland".
CU
Olaf