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Hartz IV und die Gleichheit

REPI / 91 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe heute in der Zeitung unter der Rubrik "Lesermeinungen" einen Artikel gefunden, wo es eine Pro-Meinung zum Thema Hartz IV gab.
Unter anderem führte der Mensch aus, " was denn schon dabei sein, wenn man erst sein gesamtes eigenes Vermögen (von den Freigrenzen abgesehen) aufbrauchen muss, ehe man Leistungen nach H4 bekommt"

Konstruiere ein Beispiel:

2 Arbeitnehmen A + B .

A arbeite seit 30 Jahren und verdient 2500 € Brutto, ebenso B.

Familienstand ist ähnlich. Das bedueted, diese beiden haben inetwa gleiche Zahlungen an Steuern und Sozialabgaben in den vergangenen 30 Jahren getätigt.

A hat immer bescheiden gelebt und sich ein kleines Vermögen so von 100000 € angelegt.
B hat tolle Reisen gemacht, Raucht, trinkt auch gern mal einen über den Durst und lädt als Wiedergutmachung dafür seine Frau in gute Restaurants ein. Kurzum diese Familie lebt von der Hand in den Mund.


Am Tag X wo beide in die Verlegenheit kämen ALG II zu beziehen, würde B sofort Leistung bekommen und A müsst so erstmal 80000 € von seinen Ersparnissen aufbrauchen.

Wenn A clever ist schafft er diese 80000 € in dem verbleibenden Jahr des Arbeitslosengeldes beiseite (blauer Sack im Kleiderschrank versteckt). Nur selbst da sind die wohl schon dran dies nicht gelten zu lassen. Also man muss nachweisen, wo die Kohle hin ist ?

Nach meiner Meinung wird hier generell der Artikel 3 Abs.1 des Grundgesetzes verletzt. 1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Nur der, der sich was angespart hat ist in dem Fall ungleicher als der der alles bereits ausgegeben hat !

Wie seht ihr das ?

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weissnix REPI „Hartz IV und die Gleichheit“
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>>>Gleichzeitig sucht man krampfhaft Beamtenschüler für den gehobenen Dienst. In unserem Betrieb wird man etwa 85 fest einstellen. Gehaltsgruppe A10 und noch viel höher. Davon kann ein Durchschnittsarbeiter nur träumen, das nur zum besseren Verständnis.
Da ich selbst mal Beamter war (und den Job wegen des armseligen Gehalts geschmissen habe): das Anfangs-Grundgehalt eines A-10-Beamten beträgt laut Bundesbesoldungsgesetz zur Zeit 2023,92 € brutto, hinzu kommen 68,17 € allgemeine Stellenzulage und 29,29 € Amtszulage = 2121,38 € insgesamt, abzüglich ca. 19 % Lohnsteuer (= 403,06 €), abzüglich private Krankenversicherung (ca. 200,00 € je nach Versicherung; der Beamte MUSS sich privat kranken-versichern, hat dafür aber keine Sozialabgaben) = netto Kasse 1518,32 Euro! Und das ist das Gehalt eines Oberinspektors in der Verwaltung oder eines Oberkommissars bei der Polizei (der bekommt allerdings noch mal rund 150.- € Polizeizulage dazu).

Frage: sind rund 1500.- € wirklich ein Traumgehalt für einen "Durchschnittsarbeiter? Übrigens: Beamte werden entweder mit A 9 (im gehobenen Dienst, Voraussetzung: abgeschlossenes Fachhochschulstudium) oder mit A 13 (im höheren Dienst, Voraussetzung: abgeschlossenes Jurastudium oder ähnlicher Universitätsabschluss) eingestellt. Wenn Du diese Leute mit Durchschnittsarbeitern vergleichst (= Hauptschule, drei Jahre Lehre), dann kannst Du auch die Bild-Zeitung mit dem "Spiegel" vergleichen.

Und warum sucht man wohl krampfhaft Beamtenschüler für den gehobenen Dienst? Weil drei Viertel der Schulabgänger zu blöd sind, um das für diesen Beruf erforderliche Fachhochschulstudium zu schaffen und das intelligentere Viertel nicht bereit ist, für diesen Hungerlohn zu arbeiten....

.........und tschüssss!!!!!!!!!!!!
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