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Hartz IV und die Gleichheit

REPI / 91 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe heute in der Zeitung unter der Rubrik "Lesermeinungen" einen Artikel gefunden, wo es eine Pro-Meinung zum Thema Hartz IV gab.
Unter anderem führte der Mensch aus, " was denn schon dabei sein, wenn man erst sein gesamtes eigenes Vermögen (von den Freigrenzen abgesehen) aufbrauchen muss, ehe man Leistungen nach H4 bekommt"

Konstruiere ein Beispiel:

2 Arbeitnehmen A + B .

A arbeite seit 30 Jahren und verdient 2500 € Brutto, ebenso B.

Familienstand ist ähnlich. Das bedueted, diese beiden haben inetwa gleiche Zahlungen an Steuern und Sozialabgaben in den vergangenen 30 Jahren getätigt.

A hat immer bescheiden gelebt und sich ein kleines Vermögen so von 100000 € angelegt.
B hat tolle Reisen gemacht, Raucht, trinkt auch gern mal einen über den Durst und lädt als Wiedergutmachung dafür seine Frau in gute Restaurants ein. Kurzum diese Familie lebt von der Hand in den Mund.


Am Tag X wo beide in die Verlegenheit kämen ALG II zu beziehen, würde B sofort Leistung bekommen und A müsst so erstmal 80000 € von seinen Ersparnissen aufbrauchen.

Wenn A clever ist schafft er diese 80000 € in dem verbleibenden Jahr des Arbeitslosengeldes beiseite (blauer Sack im Kleiderschrank versteckt). Nur selbst da sind die wohl schon dran dies nicht gelten zu lassen. Also man muss nachweisen, wo die Kohle hin ist ?

Nach meiner Meinung wird hier generell der Artikel 3 Abs.1 des Grundgesetzes verletzt. 1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Nur der, der sich was angespart hat ist in dem Fall ungleicher als der der alles bereits ausgegeben hat !

Wie seht ihr das ?

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@weisnix:
In unserem Bundesbetrieb bekommt ein Durchschnittsarbeiter ca. 1200 Euro im Monat auf die Hand - LStKl 1, ledig. Wenn er Glück hat, kommen da noch ca. 30 Euro an Zulagen dazu. Dafür rödelt dieser an Bord in engen und sehr warmen Räumen (Sendeanlagen, Maschinenräumen etc.) oder turnt auf irgendwelchen hohen Sendemasten herum und setzt komplizierte Waffenanlagen in stand.

Bei Arbeiten auf Werften außerhalb gibt´s noch die wahnsinns hohe Ausbleibezulage. Zu meiner aktiven Zeit waren das 1,21 DM / Std. brutto. Davon wurde dann noch die Haushaltsersparnis von 10 DM/Tag plus den Anteil für das erhöhte Übernachtungsgeld abgezogen. Überhöhtes Übernachtungsgeld bedeutet, dass alles was über 56,- DM pro Nacht ging, Anteilig vom Arbeiter mitgetragen wird. Stand der Berechnungsgrundlage: 60er Jahre. Wo bitteschön kann man noch für 56 DM (bzw. den Gegenwert in Euro) in einem normalausgestatteten Hotel übernachten?

Bei einem Flug nach Kreta (dort liegen zeitweise Schiffe unserer Bundesmarine, wie Du sicher weißt) wird einem der Bordimbis der Fluglinie als Frühstück abgezogen (Haushaltsersparnis). Da könnte ich Dir noch viel mehr abstruse Beispiele nennen.

Ich bin für eine Woche nach Rostock gefahren und bekam sage und schreibe 480 DM auf die Hand. Die vier Übernachtungen a´ 110 DM waren bekannt, da ich in einem Hotel nächtigte, welches oft Bedienstete von unserem Betrieb als Gäste hatte. Als später die Endabrechnung kam, durte ich 99 Pfennig zurückzahlen. Ich fuhr also für ganze 39,01 DM für eine Woche nach Rostock und sollte damit auch noch meine Verpflegung bezahlen. Das hat etwa zwei Jahre vor der Währungsumstellung stattgefunden, ist also nicht allzu lange her.

Inzwischen hat man die Sätze ja etwas angehoben, doch deckt das beileibe nicht die tatsächlichen Kosten. Das zum Thema, ein Arbeiter würde nicht so wenig ausgezahlt bekommen.

Unsere Arbeiter bekamen bei Instandsetzungsarbeiten in Bahrein (als der Golfkrieg 1 noch zugange war), pro Woche soviel, wie ein fremdarbeiter eines Zivilbetriebes pro Tag (!) bekam.

Die Beamten des gehobenen Dienstes steigen hier definitiv als Oberinspektor (A10, wenn ich nicht daneben liege, oder? ;-)) ein.

Es ist ein allgemeiner Irrglaube (auch in meinem Bekanntenkreis), dass man als Arbeiter auf Dienstreisen den Reibach macht.

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