Ich habe einen kleinen "Streit" mit meine Freundin. Es geht darum, ob Fahradfahrer auf den Bürgersteig fahren dürfen oder nicht. Ich behaupte, dass die Fahradfahrer nicht auf den Bürgersteig fahren dürfen. Der Bürgersteig ist eigentlich nur für Fußgänger ist. Kinder bis zu einem gewissen Alter, dürfen den Bürgersteig benutzen. Fußgängerzonen und verkehrberuhigte Zonen sind natürlich auch ausgeschloßen. Wer hat nun Recht? Für rechtlich gute Antworten bin ich euch dankbar.