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Straßenverkehr

kutte1 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe einen kleinen "Streit" mit meine Freundin. Es geht darum, ob Fahradfahrer auf den Bürgersteig fahren dürfen oder nicht. Ich behaupte, dass die Fahradfahrer nicht auf den Bürgersteig fahren dürfen. Der Bürgersteig ist eigentlich nur für Fußgänger ist. Kinder bis zu einem gewissen Alter, dürfen den Bürgersteig benutzen. Fußgängerzonen und verkehrberuhigte Zonen sind natürlich auch ausgeschloßen. Wer hat nun Recht? Für rechtlich gute Antworten bin ich euch dankbar.

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Kara5 kutte1 „Straßenverkehr“
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ich fahre grundsätzlich nur am bürgersteig, a) die gefahren wurden bereits gesagt. sry aber ich traue keinen autofahrer, weil die minimum 60km/h draufhaben, stellt euch vor du fährst mit 15km/h und die rasen mit 60-70km/h neben dir mit einem abstand vom 20cm -1m. b) andersrum bin ja auch mit auto unterwegs und ich hasse wenn fahrradfahrer die strasse benutzen weil sie den verkehr total blockieren! wenn eine gutbefahrene stelle ist dann genügt ein fahrradfahrer aus einen riesen stau zu verursachen, überholen bei gegenverkehr is öfters net möglich.
ich hab bereits festgestellt das die traktoren wieder unterwegs sind, aber richtig , allein heute habe ich auf fast allen landstrassen traktoren gesehen auf beiden richtungen und hinter denen mehrere fahrzeuge mit ca. 30km/h ( in 70 und manchmal 100 zone ).

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