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Straßenverkehr

kutte1 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe einen kleinen "Streit" mit meine Freundin. Es geht darum, ob Fahradfahrer auf den Bürgersteig fahren dürfen oder nicht. Ich behaupte, dass die Fahradfahrer nicht auf den Bürgersteig fahren dürfen. Der Bürgersteig ist eigentlich nur für Fußgänger ist. Kinder bis zu einem gewissen Alter, dürfen den Bürgersteig benutzen. Fußgängerzonen und verkehrberuhigte Zonen sind natürlich auch ausgeschloßen. Wer hat nun Recht? Für rechtlich gute Antworten bin ich euch dankbar.

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jueki gelöscht_84526 „Klick mal hier. Gruß“
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Mich würde mal wirklich sehr die Begründung für diese (idiotische) Vorschrift interessieren:
Beim Front- und Rücklicht gelten folgende Vorschriften:
Am Fahrrad vorgeschrieben ist eine Dynamo-Lichtanlage mit angeschlossenem Scheinwerfer und Rücklicht. Zusätzlich sind Batterie-Rücklichter erlaubt, nicht aber ein Batterie-Frontlicht oder weitere Scheinwerfer. Nur Rennräder unter elf Kilogramm dürfen allein mit Batterieleuchten vorn und hinten ausgestattet sein. Die seit Jahren geplante StVZO-Novelle, die diese Ausnahme auch für Mountainbikes unter 13 Kilogramm ausweiten sollte, ist im Bundesrat gescheitert

Im Bundesrat gescheitert? Hat da die Dynamo- Industie ihre sauberen Finger drinnen?
Was hat das Gewicht eines Fahrades mit Batterie und/oder Dynamo zu tun?
Idiotisch...
Nun müssen die kontrollierenden Politessen noch mit Waagen herumlaufen...
Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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