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Straßenverkehr

kutte1 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe einen kleinen "Streit" mit meine Freundin. Es geht darum, ob Fahradfahrer auf den Bürgersteig fahren dürfen oder nicht. Ich behaupte, dass die Fahradfahrer nicht auf den Bürgersteig fahren dürfen. Der Bürgersteig ist eigentlich nur für Fußgänger ist. Kinder bis zu einem gewissen Alter, dürfen den Bürgersteig benutzen. Fußgängerzonen und verkehrberuhigte Zonen sind natürlich auch ausgeschloßen. Wer hat nun Recht? Für rechtlich gute Antworten bin ich euch dankbar.

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ausgekotzt jueki „Mich würde mal wirklich sehr die Begründung für diese idiotische Vorschrift...“
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ganz einfach alles unter 11 kilo ist spielzeug, und dafür braucht man kein licht.

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