Ich habe einen kleinen "Streit" mit meine Freundin. Es geht darum, ob Fahradfahrer auf den Bürgersteig fahren dürfen oder nicht. Ich behaupte, dass die Fahradfahrer nicht auf den Bürgersteig fahren dürfen. Der Bürgersteig ist eigentlich nur für Fußgänger ist. Kinder bis zu einem gewissen Alter, dürfen den Bürgersteig benutzen. Fußgängerzonen und verkehrberuhigte Zonen sind natürlich auch ausgeschloßen. Wer hat nun Recht? Für rechtlich gute Antworten bin ich euch dankbar.
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Nein, unter 10 Kg gilt ein Fahrrad als Sportgerät und nicht als Fahrzeug. Bei diesen Fahrrädern kommt es auf jedes Gramm an weswegen auf die Lichtanlage verzichtet werden darf.
Bei allen anderen Rädern ist der Dynamo vorgeschrieben weil es bei leeren Batterien sons schnell dunkel wird.