Ich habe einen kleinen "Streit" mit meine Freundin. Es geht darum, ob Fahradfahrer auf den Bürgersteig fahren dürfen oder nicht. Ich behaupte, dass die Fahradfahrer nicht auf den Bürgersteig fahren dürfen. Der Bürgersteig ist eigentlich nur für Fußgänger ist. Kinder bis zu einem gewissen Alter, dürfen den Bürgersteig benutzen. Fußgängerzonen und verkehrberuhigte Zonen sind natürlich auch ausgeschloßen. Wer hat nun Recht? Für rechtlich gute Antworten bin ich euch dankbar.
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Hatte noch nie leere Batterien und mein Licht ist fast so hell wie das eines Motorrads. Eher sieht man oft defekte Dynamos (sehr anfällige Technik / kann mich als Kind nicht erinnern, dass es irgendwo funktionierende dynamobetriebene Fahrradlampen gab) und Dynamos, die wegen erhöhtem Kraftaufwand nicht eingeschaltet werden.