Ich habe einen kleinen "Streit" mit meine Freundin. Es geht darum, ob Fahradfahrer auf den Bürgersteig fahren dürfen oder nicht. Ich behaupte, dass die Fahradfahrer nicht auf den Bürgersteig fahren dürfen. Der Bürgersteig ist eigentlich nur für Fußgänger ist. Kinder bis zu einem gewissen Alter, dürfen den Bürgersteig benutzen. Fußgängerzonen und verkehrberuhigte Zonen sind natürlich auch ausgeschloßen. Wer hat nun Recht? Für rechtlich gute Antworten bin ich euch dankbar.
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Zumal ein Radfahrer, der schiebt noch mehr Platz wegnimmt, wie einer der fährt.
Hatte per eMail mal eine Diskussion mit einem Herrn Strobel, der die Theorie vertrat, dass es 1) ungefährlich ist mir Kopfhörern Rad zu fahren und 2) auf Radwegen zu fahren immer gefährlicher ist, als auf der Straße (egal bei welchen Verkehrsverhältnissen). Ging heiß her...habe sogar nich seine Seite gefunden:
http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/aufloesung.htm
und
http://www.swb.de/personal/elch/50-gruende.html