Ich habe einen kleinen "Streit" mit meine Freundin. Es geht darum, ob Fahradfahrer auf den Bürgersteig fahren dürfen oder nicht. Ich behaupte, dass die Fahradfahrer nicht auf den Bürgersteig fahren dürfen. Der Bürgersteig ist eigentlich nur für Fußgänger ist. Kinder bis zu einem gewissen Alter, dürfen den Bürgersteig benutzen. Fußgängerzonen und verkehrberuhigte Zonen sind natürlich auch ausgeschloßen. Wer hat nun Recht? Für rechtlich gute Antworten bin ich euch dankbar.
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Völlig bedächtig
und langsam habe ich geschrieben.
Die Behörden haben sich etwas dabei gedacht , Kinder bis zu einem gewissen Alter sogar verpflichten den Bürgersteig
zu benutzen. Weil es lebensgefährlich ist als Kind auf dem Fahrdamm zu fahren.
Mit etwas Überlegung wird klar es liegt am schnellen und rüchsichtslosen Fahren. und nicht prinzipiell an Fahrädern auf dem Bürgersteig.
In einigen Parks sind Radfahrer doch auch zulässig und kommen mit den Fußgängern aus: Wenn sie nicht zu schnell fahren.
Bei einem rüchsichtslosen Kurierfahrer sind Böse Blicke völlig gerechtfertigt , die halten sich an garnichts und sind extrem gefährlich.
Also nochmal ein umsichtiger und langsamer Radfahrer ist auf dem Bürgersteig genauso gefahrlos wie Fußgänger.
Es gibt Länder in denen das Radfahren eine viel höhere Tradition hat , da geht es doch auch.