Ich habe einen kleinen "Streit" mit meine Freundin. Es geht darum, ob Fahradfahrer auf den Bürgersteig fahren dürfen oder nicht. Ich behaupte, dass die Fahradfahrer nicht auf den Bürgersteig fahren dürfen. Der Bürgersteig ist eigentlich nur für Fußgänger ist. Kinder bis zu einem gewissen Alter, dürfen den Bürgersteig benutzen. Fußgängerzonen und verkehrberuhigte Zonen sind natürlich auch ausgeschloßen. Wer hat nun Recht? Für rechtlich gute Antworten bin ich euch dankbar.
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Hallo Leute, ich fahre ein drei rädriges Behinderten Fahrrad, wenn ich in einer engen Seitenstraße die Fahrbahn benütze, maulen die Autofahrer, wenn ich wegen Spurrillen oder tiefer liegender Kanladeckel nicht haarscharf rechts an den parkenden Autos vorbeischramme oder ein in 2ter Spur parkendes Aut umrunden muss, ebenfalls, wenn ich den Gehsteig benütze - in entsprechendem Tempo geht es meisdt besser und sogar die Polzei bleibt friedlich, wenn ich den Sachverhalt erkläre. Es ist de jure tatsächlich verboten, den Gehsteig zu benutzen, wird aber bei etwas Höflichkeit in der Praxis meist toleriert, wenn man angemessen fährt und niemanden gefährdet.
Chris 26