Merkelland schafft weitere demokratische Rechte ab. - Ist das noch verfassungskonform??:
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st das noch verfassungskonform??:
IMO natürlich nicht. Aber das stört unsere Politkaste schon lange nicht mehr. Muss ja auch nicht, denn selbst wenn das bundesverfassungsgericht das kassieren würde - es hat, im Gegensatz zu anderen Gerichten, keine Möglichkeit, seine Urteile auch *durchzusetzen*.
Anderes Beispiel: unser Wahlrecht. Das BVerfG hatte es kassiert, weil es die Möglichkeit eines "negativen Stimmüberhangs" gibt, was nichts anderes heisst, als dass es einer besonders starken Partie passieren kann, dass sie deutlich weniger Abgeordnete in das Parlament schicken kann als ihr eigentlich zustünden.
Merkel hat das bis heute "ausgesessen", D steht somit seit über einem halben jahr ohne gültiges Wahlrecht da. und wird es wohl auch weiterhin.
Man könnte auch sagen: alle Wahlen, die seit IIRC August letzten jahres stattgefunden haben sind eigentlich hinfällig, erst recht gilt das für die Bundestagswahl im kommenden jahr sofern Berlin nicht willens ist, das Wahlrecht gemäß dem BVerfG urteil anzupassen - und genau das steht zu befürchten.
Volker
BTW: eigentlich dürfte es so Konstrukte wie "Fraktionen" und "Franktionszwang" auch nicht geben, sie sind klar verfassungswidrig.
IMO natürlich nicht. Aber das stört unsere Politkaste schon lange nicht mehr. Muss ja auch nicht, denn selbst wenn das bundesverfassungsgericht das kassieren würde - es hat, im Gegensatz zu anderen Gerichten, keine Möglichkeit, seine Urteile auch *durchzusetzen*.
Anderes Beispiel: unser Wahlrecht. Das BVerfG hatte es kassiert, weil es die Möglichkeit eines "negativen Stimmüberhangs" gibt, was nichts anderes heisst, als dass es einer besonders starken Partie passieren kann, dass sie deutlich weniger Abgeordnete in das Parlament schicken kann als ihr eigentlich zustünden.
Merkel hat das bis heute "ausgesessen", D steht somit seit über einem halben jahr ohne gültiges Wahlrecht da. und wird es wohl auch weiterhin.
Man könnte auch sagen: alle Wahlen, die seit IIRC August letzten jahres stattgefunden haben sind eigentlich hinfällig, erst recht gilt das für die Bundestagswahl im kommenden jahr sofern Berlin nicht willens ist, das Wahlrecht gemäß dem BVerfG urteil anzupassen - und genau das steht zu befürchten.
Volker
BTW: eigentlich dürfte es so Konstrukte wie "Fraktionen" und "Franktionszwang" auch nicht geben, sie sind klar verfassungswidrig.