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Olaf19 luttyy „Die GEZ hat gewonnen und bittet zur Kasse....“
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Im Oktober 2010 wurde vom Bundesverwaltungsgericht der Beschluss getroffen, dass für einen PC mit Internetanschluss eine Rundfunkgebühr erhoben werden müsste, da damit auch Hörfunk- und Fernsehsendungen empfangen werden können.

Dieser sog. "Beschluss" gilt seit dem 1. Januar 2007, also dreidreiviertel Jahre vor dem genannten Datum, war also schon vor 2 Jahren keine Neuigkeit.

Warum muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht erneut mit diesem Unsinn auseinandersetzen, wenn es ab 2013 eh einen Dreck interessiert, ob man Geräte besitzt oder nicht?

Da wird immer gejammert, dass unsere Justiz so überlastet sei, und dann verplempern hohe und höchste Gerichte ihre Arbeitskapazitäten mit solchem Pipifax-Kram.

Ein Urteil zur Neuregelung ab 2013 - das wäre mal interessant gewesen, und vor allem etwas Neues.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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