War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
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Ehrlich gesagt - ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob die GEZ wirklich gegen irgendein Gesetz verstößt, wenn sie dem Angeschriebenen subtil durch die Blume unterjubelt, er sei in jedem Fall zur Auskunft verpflichtet.
Die kleine Feinheit, auf die du weiter oben zu Recht hingewiesen hast, nämlich dass nur Teilnehmer deklarieren müssen, dass sie Teilnehmer sind, kann man schon mal großzügig unter den Tisch fallen lassen. Einfach auf § Schießmichtot des Rundfunkrechts verweisen, und wer Bock hat, kann es dort nachlesen. Und dazu werden die meisten keine Lust haben...
CU
Olaf