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Olaf19 mawe2 „Naja: Wenn jemand dagegen geklagt hat, muss das Gericht eben...“
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Letztendlich geht es aber auch um die Frage, ob derjenige, der seit 2007 nicht GEZahlt hat, diese Gebühren nun nachzahlen muss. Und das ist nun wohl entschieden. Pro Jahr ca. 70 EUR, fast 6 Jahre sind um, da werden also bei einigen nun 420 EUR zzgl. Mahngebühren, Verzugszinsen usw. fällig.

Dazu müsste man demjenigen aber erstmal nachweisen, dass er in all den Jahren ein sog. "neuartiges Rundfunkgerät" herumzustehen gehabt hat. Falls ja, zahlt er m.W.n. keine "Mahngebühren und Verzugszinsen", sondern schlicht den doppelten(!) Beitrag, also 2x 6 Jahre à 69,12 EUR = 829,44 EUR. Kein billiges Vergnügen :-o

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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