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mawe2 Latitude „Du setzt einen komplett rechtsfreien Raum voraus, wie mir...“
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Wenn man einmal mitgeteilt hat, dass man keine anzumeldenden Geräte hat, ist man auch keiner weiteren Auskunft verpflichtet.

Nicht mal zu dieser Auskunft bist Du verpflichtet!

Auskunftspflichtig sind nur Rundfunkteilnehmer. Und Rundfunkteilnehmer wird man dadurch, dass man ein (wie auch immer geartetes) Rundfunkgerät besitzt. Besitzt man ein solches nicht, ist man auch zu keiner Auskunft verpflichtet! Jedenfalls bisher...

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