War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
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Nur wenn Du nie so eine Tat begangen hast und trotzdem zur Kasse gebeten wirst weil eben solche Auskünfte nicht korrekt sind (es geht da ja nicht um Pfennige sonder mehr als 1000,-€) die abkassiert werden!
Das ist zweifellos richtig, zumal man als Betroffener keine Chance hat, den Gegenbeweis anzutreten.
Ich hatte es einmal durch und da hatte ich echt gute Hinweise hier (Kornmeyer) und war nur mit meiner Anwaltsgebühr dann raus
Hätte die Anwaltsgebühr nicht die Gegenseite tragen müssen?
Denke aber das auch ne Ordnungswidrigkeit geahndet wird und Strafzahlungen fällig sein könnten?
Das nennt sich dann nicht "Strafe", sondern "Bußgeld" :-)) Hat den Charme, dass man danach nicht "vorbestraft" ist.
CU
Olaf