Allgemeines 21.950 Themen, 147.866 Beiträge

mawe2 Latitude „Nee, da sagt die GEZ-Webseite aber etwas anderes: "Neuartige...“
Optionen
Nee, da sagt die GEZ-Webseite aber etwas anderes: "Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.: - PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen."

Damit werden sie aber nur gegenüber "gewöhnlichen" Empfangsgeräten abgegrenzt. Hätte der PC z.B. eine TV-Karte, wäre er in der Höhe der vollen TV-Gebühr (knapp 18 EUR) gebührenpflichtig. Hat er eine solche Karte nicht, kann er "Programme ausschließlich über das Internet empfangen" und ist somit in der Höhe der Rundfunkgebühr (knapp 6 EUR) gebührenpflichtig.

Gebührenpflichtig ist er allerdings auf jeden Fall. Auch wenn kein DSL-Anschluss besteht und ein Empfang somit technisch eigentlich ausgeschlossen ist.

Genau so, wie der kaputte Fernseher ohne Antenne, der im Keller steht, gebührenpflichtig ist, ist der PC auch gebührenpflichtig. Egal, ob nun ö.R.Rundfunk konsumiert wird oder nicht.

Eine Nachzahlung kann also durchaus in Betracht kommen. Ob die GEZ das jetzt noch durchzieht, weiß ich auch nicht. Wie Olaf ja durchgerechnet hat, kommen auf jeden, der seit 2007 seinen PC nicht angemeldet hat, über 800 EUR Gebühren. Dass die GEZ das Potential ungenutzt lässt, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Gruß, mawe2
bei Antwort benachrichtigen