War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
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Na ja, wer sich ein wenig auskennt in der Sache, der kann die sogenannten "Beweise" der Gegenseite leicht anfechten. Die IP-Traffic Aufzeichnungsprogramme der Medienindustrie und deren Vertreter funktionieren oft nicht zuverlässig und da wird dann öfter mal jemand fälschlicherweise beschuldigt irgendwas hochgeladen zu haben. Es wird auch angenommen, dass da wissentlich geschummelt wird, denn schließlich wehren sich viele Betroffene erst gar nicht, sondern nehmen die Abmahnung in Kauf. In der C't gab es vor 1,2 Jahren mal einen mehrseitigen Artikel darüber.
Oftmals sind die Anwälte der Verteidigung entweder keine Fachanwälte oder Flaschen, die keine Lust haben und dem Kunden nahelegen einfach zu bezahlen.
Ich hatte mehrere Fälle in meiner Bekanntschaft, wo der Anwalt eigentlich gar nichts getan hat.
Anwälte scheinen ohnehin oftmals etwas Grundlegendes nicht zu verstehen, nämlich dass sie für ihren Mandanten arbeiten sollen und wenn er sagt er sei unschuldig, dass sie das auch als bare Münze nehmen^^.