War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
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Schade - da habe ich mich wohl zu früh gefreut:
Der Kläger ist klagebefugt, wenn er geltend macht, in eigenen subjektiven Rechten verletzt zu sein. Viele Verfahrensarten kennen die Klagebefugnis als Zulässigkeitsvoraussetzung, das heißt, dass die Klage bei fehlender Klagebefugnis bereits als unzulässig abgewiesen wird, ohne dass überhaupt zur Sache (Begründetheit) entschieden würde.
Sieht dann nicht so gut aus für die von mir skizzierte "Solidaritätsklage"...
CU
Olaf