In der Schweiz wurde ein Deutscher für die Weitergabe der Kontodaten verurteilt.
Die SteuerCD sorgte seinerzeits für viel aufsehen, und das der Dieb die Daten, später an die deutschen Finanzbeamten verkaufte, für rund 1.000.000€.
Insgesammt soll es sich um ca 2700 Datensätze einer schweizer Bank gehandelt haben.
Der Deutsche wurde jetzt zu einer 3jährigen Haftstrafe, sowie einer Zahlung von rund 740.000€ Schadensersatz verurteilt.
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Alleine die Zahlung vom deutschen Staat und die öffentliche Auslobung ist Beweis genug.Anstiftung wäre es wenn der deutsche Staat vorab gesagt hätte "klaue uns die Daten und die bekommst Geld". Wenn der die CD allerdings aus eigener Motivation dem deutschen Staat angeboten (in der Hoffnung, dass es sich für ihn schon irgendwie lohnen würde) hat dann kann man daraus keine Anstiftung konstruieren.