In der Schweiz wurde ein Deutscher für die Weitergabe der Kontodaten verurteilt.
Die SteuerCD sorgte seinerzeits für viel aufsehen, und das der Dieb die Daten, später an die deutschen Finanzbeamten verkaufte, für rund 1.000.000€.
Insgesammt soll es sich um ca 2700 Datensätze einer schweizer Bank gehandelt haben.
Der Deutsche wurde jetzt zu einer 3jährigen Haftstrafe, sowie einer Zahlung von rund 740.000€ Schadensersatz verurteilt.
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Aber nochmal zurück. Wir treffen uns da nicht. Ich bin vom Interesse des deutschen Staates überzeugt. Auch bin ich davon Überzeugt, das der Staat Datendiebe ermutigt, selbige zu stehlen und sich letzenendes zu bereichern.Also ich habe grundsätzlich auch wenig zweifel daran, dass da ein Interesse besteht. Das erfüllt meines Erachtens jedoch nicht den Tatbestand einer Anstiftung. Spätestens wenn ein Kauf erfolgt, so fällt das allerdings unter Hehlerei. Ab wann versuchte Hehlerei greift ist mir nicht genau klar. Insgesamt scheint mir das eher in Richtung Gewerbsmäßige_Hehlerei,_Bandenhehlerei zu gehen. Ich bin aber kein Jurist und meine Ausführungen erheben nicht den Anspruch eines Rechtsgutachtens…