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SteuerCD, ausser Spesen nix gewesen

torsten40 / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

In der Schweiz wurde ein Deutscher für die Weitergabe der Kontodaten verurteilt.
Die SteuerCD sorgte seinerzeits für viel aufsehen, und das der Dieb die Daten, später an die deutschen Finanzbeamten verkaufte, für rund 1.000.000€.
Insgesammt soll es sich um ca 2700 Datensätze einer schweizer Bank gehandelt haben.

Der Deutsche wurde jetzt zu einer 3jährigen Haftstrafe, sowie einer Zahlung von rund 740.000€ Schadensersatz verurteilt.

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gelöscht_137978 Borlander „Anstiftung wäre es wenn der deutsche Staat vorab gesagt ...“
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Sehe ich anders.

Anstiftung wäre es wenn der deutsche Staat vorab gesagt hätte "klaue uns die Daten und die bekommst Geld"
Der Staat bekundet interesse an geklauten Daten. Er lobt dafür Geld aus. Das ist Anstiftung.

Der Staat spricht zwar keine Person direkt an sondern Personengruppen. Also die, die an der Quelle sind.

Man muss nicht eine Person direkt ansprechen, damit der Straftatsbestand der Anstiftung zu einer Straftat gegeben ist. Würde man dies als Voraussetzung betrachten, wäre der Satz "zahle jedem, der Person X den Schädel einschlägt" nicht Verfolgungswürdig, hab ja niemand direkt angesprochen?!

Der Staat eröffnet einen Markt für geklaute Daten. Nur wenn ein Markt vorhanden ist, gibt es auch Anbieter.

Ich denke, wir ticken hier ganz unterschiedlich. Insbesondere hab ich ein ganz schlechtes Gefühl für zukünftige Rechtsstreitigkeiten. Hier ist eine Hürde gefallen.
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? gelöscht_137978