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SteuerCD, ausser Spesen nix gewesen

torsten40 / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

In der Schweiz wurde ein Deutscher für die Weitergabe der Kontodaten verurteilt.
Die SteuerCD sorgte seinerzeits für viel aufsehen, und das der Dieb die Daten, später an die deutschen Finanzbeamten verkaufte, für rund 1.000.000€.
Insgesammt soll es sich um ca 2700 Datensätze einer schweizer Bank gehandelt haben.

Der Deutsche wurde jetzt zu einer 3jährigen Haftstrafe, sowie einer Zahlung von rund 740.000€ Schadensersatz verurteilt.

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Alpha13 torsten40 „Grundsätzlich dürfte die SteuerCD garnicht verwendet ...“
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Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2010 die Nutzung der Daten solcher Datenträger bei der Strafverfolgung erlaubt. So können die von Informanten angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher in Ermittlungsverfahren verwendet werden. Es käme nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war (2 BvR 2101/09).[6] In der Urteilsbegründung hieß es: „Der ‚Datendiebstahl‘ sei der Bundesrepublik Deutschland nicht zuzurechnen. Selbst wenn völkerrechtliche Übereinkommen umgangen worden sein sollten, sei dies unschädlich, weil sich aus der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrages, der keine persönlichen Rechte gewähre, kein Verwertungsverbot ergebe. Im Übrigen sei das möglicherweise völkerrechtswidrige Geschehen (‚Datendiebstahl‘ und Ankauf der ‚gestohlenen‘ Daten) abgeschlossen gewesen; durch die Benutzung der Daten in dem Ermittlungsverfahren gegen die Beschwerdeführer würden die Übereinkommen nicht erneut beeinträchtigt.“ [7] Weiter sind „Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte, grundsätzlich verwertbar, so dass allein von dem Informanten begangene Straftaten bei der Beurteilung eines möglichen Verwertungsverbotes vornherein nicht berücksichtigt werden müssen.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuers%C3%BCnder-CD#Rechtslage


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