In der Schweiz wurde ein Deutscher für die Weitergabe der Kontodaten verurteilt.
Die SteuerCD sorgte seinerzeits für viel aufsehen, und das der Dieb die Daten, später an die deutschen Finanzbeamten verkaufte, für rund 1.000.000€.
Insgesammt soll es sich um ca 2700 Datensätze einer schweizer Bank gehandelt haben.
Der Deutsche wurde jetzt zu einer 3jährigen Haftstrafe, sowie einer Zahlung von rund 740.000€ Schadensersatz verurteilt.
FYI
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Der Staat bekundet interesse an geklauten Daten.
Genau eine solche offizielle Interessensbekundung wirst Du allerdings nirgendwo finden. Oder hast Du irgendwo mal einen Satz gelesen wie "wir zahlen jedem Geld der uns ausländische Kontodaten von potentiellen Steuersündern beschafft"? (Anstiftung muss sich nicht an eine bestimmte Person richten) Die Maximalaussage wird sich eher darauf beschränken, dass in Einzelfällen geprüft wird ob man vielleicht die Daten kauft.
Wenn A die Erbtante von B umbringt weil A davon ausgeht, dass B eine Erbschaft sehr gelegen käme (und dieser sich vielleicht auch dankbar zeigen könnte), so kann man B daraus keine Anstiftung anhängen. Auch nicht wenn C vorher schon den Erbonkel von B umgebracht hat.
Ob der Staat nun einen Markt eröffnet hat ist auch fraglich: Aus den Daten können auch andere ihren finanziellen Nutzen ziehen. Man denke da nur mal an organisierte Erpressung von Steuersündern.
Das soll nun aber alles keinesfalls heißen, dass ich das ganze vorgehen für unkritisch halte. Lediglich eine Anstiftung erscheint mir hier ein wenig konstruiert.
Gruß
bor