Wenn das Bundesjustizministerium trotz Meldung dieser Rechtsmängel die Arbeit an notwendigen Korrekturen verweigert, gehören Ministerin und alle beteiligten Beamten fristlos entlassen.
Genauso gehören alle Richter und beteiligten Rechtspfleger fristlos entlassen, die mängelbehaftete Gesetze anwenden, ohne das Bundesjustizministerium auf diese Mängel hinzuweisen.
Artikel 20 Grundgesetz:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Grundgesetz: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Die Betroffenen werden von den abmahnenden Anwälten und Gerichtsvertretern genötigt, auf eine derartige juristische Nötigung bzw. Versuch des Raubes mit außergerichtlichen Mittel zu reagieren bzw. sich angemessen zu verteidigen.