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Abmahnpraxis in Deutschland: Abkassieren leicht gemacht

The Wasp / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?

Ende
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Crazy Eye mawe2 „ Was mich immer ein bisschen stört: Diese Beispiel XYZ war im Urlaub und kann...“
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Die zweite Frage: Warum kann man nicht das Ereignis-Protokoll des Routers auswerten, um festzustellen, dass sich ein völlig anderer Rechner als der der Beschuldigten eingeloggt hat?


Das wurde zumindest schon einmal als nicht zulässig da manipulierbar abgelehnt. So in etwa wird argumentiert, während die "Ermittler" offiziel als neutral gelten, was sie sicherlich nicht sind.
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