http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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Lies Dir mal das folgende Urteil durch - die Beklagte war nachweislich zur Tatzeit im Urlaub, dennoch haftet sie als Störerin.
Was mich immer ein bisschen stört: Diese Beispiel "XYZ war im Urlaub" und kann es deswegen gar nicht gewesen sein, kommt bei deratigen Meldungen ein bisschen oft vor.
Ich will nicht sagen, dass es im konkreten Fall nicht tatsächlich so war.
Aber mir stellt sich doch eine ganz wichtige Frage: Wieso lässt jemand, der in den Urlaub fährt, WLAN überhaupt an? Falls der Router nicht sowieso komplett abgeschaltet wird, würde ich mindestens das WLAN deaktivieren. Das macht man schon, um Energie zu sparen.
Die zweite Frage: Warum kann man nicht das Ereignis-Protokoll des Routers auswerten, um festzustellen, dass sich ein völlig anderer Rechner als der der Beschuldigten eingeloggt hat?
Was mich immer ein bisschen stört: Diese Beispiel "XYZ war im Urlaub" und kann es deswegen gar nicht gewesen sein, kommt bei deratigen Meldungen ein bisschen oft vor.
Ich will nicht sagen, dass es im konkreten Fall nicht tatsächlich so war.
Aber mir stellt sich doch eine ganz wichtige Frage: Wieso lässt jemand, der in den Urlaub fährt, WLAN überhaupt an? Falls der Router nicht sowieso komplett abgeschaltet wird, würde ich mindestens das WLAN deaktivieren. Das macht man schon, um Energie zu sparen.
Die zweite Frage: Warum kann man nicht das Ereignis-Protokoll des Routers auswerten, um festzustellen, dass sich ein völlig anderer Rechner als der der Beschuldigten eingeloggt hat?