http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=7737252
Dem Gericht reicht eine eidesstattliche Versicherung der Kläger, um die Beklagten zu Tausenden zu verurteilen. Der Beklagte wird nicht gehört und kann im Zweifel seine Unschuld nicht beweisen.
Prinzip der Gerichte: Wir prüfen nicht, weil wir nicht müssen. Unschuldsvermutung? Äh, was ist das?
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Das meine ich aber auch, dass die professionellen "Ermittler" wohl viel eher in der Lage sind, etwas zu manipulieren als die bedauernswerte Urlauberin, über deren WLAN zufällig ein böser Bube seine Downloads abgewickelt hat! Ein kompetenter Richter müsste das eigentlich merken.